In unserer Anwaltskanzlei stoßen wir häufig auf Mandanten, die Verträge mit internationalem Bezug abschließen, ohne der Wahl des anzuwendenden Rechts genügend Beachtung zu schenken. Ob es sich um mündliche oder schriftliche Verträge, Bestellungen oder andere Formen von Verpflichtungen zwischen Unternehmen aus verschiedenen Ländern handelt, die Frage des anzuwendenden Rechts wird oft erst bei Problemen thematisiert.

Warum die Wahl des anzuwendenden Rechts wichtig ist

Solange alle Parteien ihre Pflichten ohne Probleme erfüllen und Lieferungen wie vereinbart angenommen und bezahlt werden, stellt sich die Frage des anzuwendenden Rechts oft gar nicht. Viele Geschäftsleute denken daher nicht daran, sich mit dieser Frage zu beschäftigen.

Doch sobald Schwierigkeiten auftreten – etwa wenn Waren oder Dienstleistungen nicht die vereinbarte Qualität haben oder die andere Partei die Zahlung verweigert – wird die Wahl des anzuwendenden Rechts zu einer entscheidenden Frage. In solchen Fällen wenden sich Mandanten oft an uns, um rechtlichen Rat zu ihren Rechten und Pflichten zu erhalten.

Rechtlicher Rahmen für die Wahl des Rechts

Im Allgemeinen haben die Parteien die Möglichkeit, im Rahmen ihrer vertraglichen Beziehung das anzuwendende Recht für den gesamten Vertrag oder nur für Teile davon zu wählen. Diese Möglichkeit sollte unbedingt genutzt werden. Die Wahl des Rechts sollte ausdrücklich vereinbart und im Vertrag festgeschrieben werden, idealerweise durch die Wahl der Rechtsordnung des Landes, in dem einer der Vertragspartner seinen Sitz hat.

Wenn die Wahl des Rechts im Vertrag nicht festgelegt ist, stellt sich die Frage, nach welcher Rechtsordnung sich das Vertragsverhältnis richten wird. Diese Frage wird gemäß der sogenannten Europäischen Verordnung Rom I, dem Gesetz über das internationale Privatrecht oder anderen internationalen Verträgen je nach den Umständen des Falles gelöst. Dieser Prozess kann kompliziert und kostspielig sein, da jede Partei in der Regel versucht, die Rechtsordnung ihres eigenen Landes durchzusetzen.

Empfehlungen für die Praxis

Wahl des Rechts in internationalen Verträgen: Wir empfehlen, dass in allen Verträgen mit internationalem Bezug die Wahl des anzuwendenden Rechts ausdrücklich vereinbart wird. Idealerweise sollte dies die Rechtsordnung des Landes sein, in dem eine der Parteien ihren Sitz hat, um zukünftige Streitigkeiten und Komplikationen zu vermeiden.

Konsultation eines Experten: Wenn ein Rechtsrahmen gewählt wird, mit dem Sie nicht vertraut sind, sollten Sie den Vertrag oder die Geschäftsbedingungen von einem Anwalt prüfen lassen, der mit dem betreffenden Rechtssystem vertraut ist. Dies stellt sicher, dass alle Vertragsbedingungen im Einklang mit dem entsprechenden Recht stehen, und schützt in erster Linie Ihre Interessen.

Verankerung der Rechtswahl in den AGB: Bei der Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die Teil von Vertragsverhältnissen mit Lieferanten, Abnehmern oder Kunden aus anderen Ländern sind, ist es wichtig, die Rechtswahl ausdrücklich zu vereinbaren. Nach Möglichkeit sollte dies Ihre eigene Rechtsordnung sein. Dasselbe gilt für die Wahl des Gerichts, das im Falle eines Streits zuständig sein soll. Dies wird im nächsten Artikel dieser Serie behandelt.

Fazit

Die Wahl des anzuwendenden Rechts ist ein oft übersehener Aspekt internationaler Vertragsbeziehungen. Durch die Beachtung dieser Frage zu Beginn der Zusammenarbeit können Vertragsparteien viele unnötige Probleme vermeiden. Wir empfehlen daher, rechtlichen Rat einzuholen und sicherzustellen, dass die Rechtswahl in allen relevanten Verträgen und Geschäftsbedingungen ausdrücklich festgelegt ist. Dieser präventive Schritt kann Ihnen Zeit, Kosten und Komplikationen im Falle von Streitigkeiten ersparen.

 

Unser Kanzleiteam steht Ihnen für Beratungen und rechtliche Unterstützung im Bereich des internationalen Privatrechts und der Vertragsbeziehungen zur Verfügung. Zögern Sie nicht, uns für weitere Informationen zu kontaktieren.

 

Wenn Sie an Neuigkeiten aus anderen Rechtsgebieten interessiert sind, abonnieren Sie bitte unseren Newsletter unten rechts auf der Seite.


JUDr. Jiří Janoušek | Rechtsanwalt

jiri.janousek@janousekadvokat.cz

 

Tereza Šmídová právní služby a advokátní kancelář Janoušek

Mgr. Tereza Šmídová  | Referendarin

tereza.smidova@janousekadvokat.cz

Print Friendly, PDF & Email