In der nächsten Ausgabe unserer Artikelserie über den Schenkungsvertrag dürfen wir die steuerlichen Aspekte dieser Transaktion nicht außer Acht lassen. Jede Schenkung kann steuerliche Konsequenzen haben, die vor Abschluss des Schenkungsvertrags sorgfältig berücksichtigt werden sollten. In diesem Artikel beleuchten wir die aktuellen steuerrechtlichen Regelungen, die auf Schenkungen anwendbar sind, einschließlich der Fälle, in denen eine Schenkung von der Steuer befreit ist.

 

Historischer Überblick und aktuelle Rechtslage

Bis Ende 2013 existierte in der Tschechischen Republik eine eigenständige Schenkungssteuer, die durch das Gesetz Nr. 357/1992 Slg. über die Erbschafts-, Schenkungs- und Immobilienübertragungssteuer geregelt war. Diese wurde jedoch mit der Novelle des Einkommensteuergesetzes zum 1. Januar 2014 abgeschafft.

Die steuerliche Belastung im Zusammenhang mit Schenkungen ist jedoch nicht gänzlich entfallen. Stattdessen werden Schenkungen nun als Einkommen von natürlichen oder juristischen Personen besteuert – ähnlich wie ein Gehalt oder Einnahmen aus dem Verkauf einer Immobilie.

Daher sind die maßgeblichen Vorschriften zur Besteuerung von Schenkungen heute im Gesetz Nr. 586/1992 Slg. über die Einkommensteuer zu finden, einschließlich der steuerlichen Sätze und der Bedingungen für eine Steuerbefreiung.

Steuerbefreiung bei Schenkungen

Das Gesetz sieht bestimmte Fälle vor, in denen eine Schenkung steuerfrei ist. Diese lassen sich in verschiedene Kategorien einteilen:

Nach Wert – Schenkungen bis zu einem Gesamtwert von 50.000 CZK pro Jahr sind von der Einkommensteuer befreit. Dabei ist es unerheblich, ob die Schenkungen von einer oder mehreren Personen stammen.

Nach Verwandtschaftsverhältnis – Schenkungen zwischen Personen in direkter familiärer Linie (Eltern, Kinder, Großeltern, Enkelkinder) sowie zwischen Ehepartnern und eingetragenen Lebenspartnern sind steuerfrei, unabhängig vom Wert der Schenkung.

Allerdings gilt: Einzelne Schenkungen mit einem Wert von über 5 Millionen CZK müssen der zuständigen Finanzbehörde gemeldet werden, selbst wenn sie steuerfrei sind.

Steuerpflicht bei Schenkungen von beweglichen Sachen

Bei der Schenkung von beweglichen Gegenständen wie Fahrzeugen, Kunstwerken oder Schmuck richtet sich die Steuerpflicht nach dem Wert des Geschenks. Falls die oben genannten Bedingungen für eine Steuerbefreiung nicht erfüllt sind, ist der Beschenkte verpflichtet, die Schenkung als Einkommen zu deklarieren und die entsprechende Steuer zu entrichten.

Steuerpflicht bei Schenkungen von Immobilien

Für Immobilien gelten dieselben steuerlichen Regeln wie oben beschrieben.

Zusätzlich ist zu beachten, dass ein Beschenkter, der eine Immobilie später verkauft, möglicherweise Einkommensteuer auf den Verkaufsgewinn zahlen muss. Dies gilt insbesondere dann, wenn er die Immobilie nicht mindestens 10 Jahre lang besessen hat – dies ist die gesetzlich festgelegte Mindesthaltefrist für eine Steuerbefreiung beim Verkauf einer Immobilie.

Besonderheiten bei internationalen Schenkungen und Doppelbesteuerung

Schenkungen können auch internationale Elemente beinhalten, etwa wenn der Schenker oder der Beschenkte seinen steuerlichen Wohnsitz in einem anderen Land hat. Die Tschechische Republik hat mit vielen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen, die in solchen Fällen eine doppelte Steuerbelastung verhindern können. In grenzüberschreitenden Fällen empfehlen wir daher eine besonders sorgfältige steuerliche Prüfung.

Fazit

Schenkungen haben nicht nur rechtliche, sondern auch steuerliche Konsequenzen. Daher sollten alle relevanten Aspekte bereits vor Abschluss eines Schenkungsvertrags sorgfältig geprüft werden. Ob es sich um kleinere Geschenke innerhalb der Familie oder bedeutende Immobilienübertragungen handelt – eine korrekte steuerliche Berücksichtigung kann unangenehme Überraschungen in der Zukunft vermeiden. Unsere Kanzlei steht Ihnen jederzeit gerne für eine Beratung zur Verfügung.

Wir laden Sie herzlich ein, auch die vorherigen Artikel dieser Serie zu lesen:

Teil 1 – Allgemeine Voraussetzungen und Formvorschriften;
Teil 2 – Widerruf der Schenkung;
Teil 3 – Begleitende Institute der Schenkung;
Teil 4 – Spezifische Schenkungsarten nach tschechischem Recht.

Wenn Sie an Neuigkeiten aus anderen Rechtsgebieten interessiert sind, abonnieren Sie bitte unseren Newsletter unten rechts auf der Seite.


 

Tereza Šmídová právní služby a advokátní kancelář Janoušek

Mgr. Tereza Šmídová  | Referendarin

tereza.smidova@janousekadvokat.cz

Print Friendly, PDF & Email