Unsere Kanzlei ist stets bestrebt, mit Innovationen und modernen Technologien Schritt zu halten. Seit 2020 sind wir stolze Ambassadoren des Artificial Intelligence Center Hamburg (ARIC) e.V., das die Anwendung und Ausbildung fördert, Kooperationen erleichtert und Innovationen im Bereich der Künstlichen Intelligenz (“KI”) unterstützt. Wir sind davon überzeugt, dass diese Innovationen unseren Mandanten einen Mehrwert bieten und den Prozess der Erbringung von Rechtsdienstleistungen effizienter gestalten können. Eine dieser Innovationen ist der Einsatz von KI bei der Erbringung von Rechtsdienstleistungen.

Heute möchten wir die Position der Tschechischen Rechtsanwaltskammer (Česká advokátní komora – “ČAK”) zu diesem Thema darlegen und erläutern, wie sie bei der Erbringung von Rechtsdienstleistungen eingesetzt wird.

Definition von KI

Der Begriff KI mag für manche unklar sein, da es keine eindeutige rechtliche Definition gibt. KI bezieht sich auf ein breites Spektrum von Systemen, die menschliche Fähigkeiten nachahmen, einschließlich Textverarbeitung, Informationsbeschaffung, Lernen, Planung und Kreativität. KI kann auch ihr Verhalten auf der Grundlage von Erfahrungen selbstständig ändern. Die ČAK unterstützt das Recht von Rechtsanwälten, Technologie zu nutzen, solange alle rechtlichen und ethischen Verpflichtungen, einschließlich Vertraulichkeit und Datenschutz, eingehalten werden.

KI ist kein Rechtsdienstleister

Das Gesetz sieht vor, dass nur Rechtsanwälte, zugelassene Personen und Angestellte Rechtsdienstleistungen erbringen dürfen, wenn dies zu ihren beruflichen Pflichten gehört. KI hat nicht den rechtlichen Status eines Rechtsdienstleisters und erfüllt nicht die gesetzlichen Anforderungen an den Anwaltsberuf.

Einsatz von KI in der juristischen Grundlagenforschung

Der Einsatz von KI zur Bereitstellung grundlegender Informationen über das Recht oder die Arbeit einer Anwaltskanzlei ist zulässig, sofern es sich um allgemeine Informationen und nicht um Rechtsberatung handelt.

Rechtsberatung und KI

Die Beantwortung spezifischer Rechtsfragen gilt bereits als Rechtsberatung, die, wie bereits erwähnt, nur von dazu befugten Personen erteilt werden darf. Daher sollte KI nicht in einer Weise (ohne Überprüfung des Ergebnisses durch die zuständige Person) eingesetzt werden, die beim Kunden den Eindruck erweckt, er habe eine Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt erhalten. In unserer Anwaltskanzlei erhalten Sie immer eine Rechtsberatung von einer fachkundigen Person.

Schutz der personenbezogenen Daten der Mandanten

Bei der Verwendung von KI zur Verarbeitung von Informationen über Mandanten oder deren Fälle muss der Rechtsanwalt sicherstellen, dass der Mandant der KI seine ausdrückliche Zustimmung zum unvorhersehbaren Verhalten der KI und zur Möglichkeit der Weitergabe dieser Informationen an andere ähnliche Systeme erteilt. Unsere Kanzlei ist jedoch stolz auf ihre vollständige Anonymität und darauf, dass sie keine persönlichen Informationen über ihre Mandanten an die KI weitergibt.

Verantwortung des Rechtsanwalts

Aufgrund der Unvorhersehbarkeit des Verhaltens von KI und der unterschiedlichen Ergebnisse, die sie liefern kann, liegt die Verantwortung für die Rechtsdienstleistung und den Schutz der Mandantendaten weiterhin beim Anwalt. Aus diesem Grund werden wir die von KI gelieferten Ergebnisse stets im besten Interesse unserer Mandanten bewerten und modifizieren.

 

Unsere Kanzlei setzt KI aktiv ein, um unsere Dienstleistungen zu optimieren und Informationen effizienter zu verarbeiten, jedoch immer unter Einhaltung ethischer und rechtlicher Grundsätze. Wir freuen uns, diese moderne Technologie bei der Erbringung von Rechtsdienstleistungen für unsere Mandanten einsetzen zu können und dabei alle damit verbundenen Vorschriften und Verpflichtungen einzuhalten.

 

Disclaimer: Die in diesem Artikel verwendeten Bilder wurden mit KI in Canva Pro Magic Media erstellt.

 


JUDr. Jiří Janoušek | Rechtsanwalt

jiri.janousek@janousekadvokat.cz

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