AK Janoušek ist eine führende tschechische Anwaltskanzlei, die sich auf die rechtliche Beratung deutschsprachiger Mandant:innen spezialisiert hat. Grundlage unserer Arbeit ist unsere ausgezeichnete Sprachkompetenz im Deutschen, die es uns ermöglicht, ein vertrauensvolles, professionelles Verhältnis zu unseren Mandant:innen in ihrer Muttersprache aufzubauen.
Mit welchen rechtlichen Herausforderungen sind deutschsprachige Unternehmen und Privatpersonen in Tschechien am häufigsten konfrontiert?
Deutschsprachige Unternehmen stehen in Tschechien am häufigsten vor rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit Geschäftsbeziehungen zu tschechischen Vertragspartnern. In der Praxis unterstützen wir diese Mandant:innen regelmäßig bei der Gestaltung von Verträgen nach tschechischem Recht, im Arbeitsrecht, bei der Lösung von Vertragssstreitigkeiten sowie bei der Kommunikation mit tschechischen Behörden.
Bei deutschsprachigen Privatpersonen überwiegen Nachlassverfahren mit internationalem Bezug sowie familienrechtliche Streitigkeiten. Ein aktuelles Thema betrifft auch zahlreiche Mandant:innen aus dem deutschsprachigen Raum: Immobilien mit unzureichend identifizierten Eigentümer:innen im tschechischen Grundbuch. Unsere Kanzlei verfolgt dieses Thema seit langem und war eine der ersten, die öffentlich auf die Notwendigkeit des Eigentumsschutzes in diesen Fällen hingewiesen hat. Seit dem 1. Januar 2024 sind diese Immobilien – vereinfacht gesagt – in das Eigentum des tschechischen Staates übergegangen. Die ursprünglichen Eigentümer:innen haben jedoch weiterhin die Möglichkeit, ihr Eigentumsrecht durch eine Feststellungsklage geltend zu machen.
Worin liegt der Mehrwert Ihrer Spezialisierung auf internationale Streitigkeiten?
In internationalen Streitfällen – sei es vor Gericht oder im Rahmen außergerichtlicher Verhandlungen – sind zwei Aspekte von zentraler Bedeutung: die Bestimmung des anwendbaren Rechts und die internationale Zuständigkeit des Gerichts. Auch wenn dies zunächst einfach erscheint, bereitet die korrekte rechtliche Einordnung in der Praxis häufig Schwierigkeiten. Es kommt nicht selten vor, dass Mandant:innen bei einem tschechischen Gericht verklagt werden, obwohl der Fall vor ein Gericht in einem deutschsprachigen Land gehört. Wird zudem das anwendbare Recht falsch bestimmt, kann das zu einem völlig anderen Ausgang des Rechtsstreits führen. Die Unterschiede zwischen dem tschechischen Rechtssystem und jenen der deutschsprachigen Länder – auch in der Rechtsprechungspraxis – sind erheblich und können entscheidend für den Erfolg eines Verfahrens sein.
Der besondere Mehrwert unserer Spezialisierung liegt in der präzisen Analyse des anwendbaren Rechts und der internationalen Gerichtszuständigkeit auf Grundlage europäischer und nationaler Rechtsvorschriften. Dank unserer Erfahrung gelingt es uns häufig, Gerichtsverfahren wegen fehlender internationaler Zuständigkeit tschechischer Gerichte erfolgreich zu beenden – was unseren Mandant:innen ermöglicht, Streitigkeiten „mit Heimvorteil“, also vor einem Gericht ihres Heimatlandes und in ihrer Muttersprache nach dortigem Recht auszutragen. Dadurch lassen sich erhebliche Kosten und Zeitaufwand einsparen.
Können solche internationalen Streitigkeiten vermieden werden?
Die wirksamste Maßnahme ist auch hier die rechtzeitige Prävention. Deshalb legen wir bei unseren deutschsprachigen Mandant:innen großen Wert auf eine sorgfältige Vertragsgestaltung und klare Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen – insbesondere in Bezug auf das anwendbare Recht und den Gerichtsstand. Oftmals erfordert diese Rechtsberatung eine Bewertung der jeweiligen Vor- und Nachteile nach tschechischem und deutschem (bzw. österreichischem oder schweizerischem) Recht, damit der Mandant die für sein Geschäft optimal passende Lösung wählen kann.
Für diese Fälle arbeiten wir eng mit erfahrenen Rechtsanwält:innen und Steuerberater:innen aus den deutschsprachigen Ländern zusammen. So erhalten unsere Mandant:innen maßgeschneiderte und rechtssichere Lösungen, die ihre Geschäftsinteressen optimal schützen.
Ihre Kanzlei beschäftigt sich auch intensiv mit dem Einsatz von KI-Tools in der juristischen Praxis. JUDr. Jiří Janoušek ist seit 2020 Botschafter des Hamburger Vereins ARIC (Artificial Intelligence Center Hamburg). Wie tragen Innovationen und KI zur Effizienz Ihrer Dienstleistungen bei?
Moderne Technologien und Künstliche Intelligenz unterstützen unsere Arbeit insbesondere bei der Analyse umfangreicher Dokumente, der Zusammenfassung komplexer Sachverhalte und der Organisation juristischer Akten – selbstverständlich unter Einhaltung anwaltlicher Verschwiegenheitspflichten. Diese Tools ermöglichen uns einen schnelleren Überblick über die entscheidenden Aspekte eines Falls und schaffen Raum für die strategische Bearbeitung komplexer Rechtsfragen.
Gleichzeitig sind wir uns bewusst, dass KI keine qualifizierte juristische Beratung ersetzen kann. Daher setzen wir bei unserer Arbeit stets auf fundiertes Fachwissen. Die Kombination aus innovativen Technologien und unserer umfassenden juristischen Expertise versetzt uns in die Lage, unseren Mandant:innen präzise, effiziente und qualitativ hochwertige Rechtsberatung zu bieten.
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JUDr. Jiří Janoušek | Rechtsanwalt