Bürger anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die in Tschechien leben, können unter den gesetzlich festgelegten Voraussetzungen an den Kommunalwahlen teilnehmen. Diese auf den ersten Blick überraschende Möglichkeit, sich in die Kommunalpolitik einzubringen, setzt jedoch ein aktives Vorgehen voraus.
Die ordentlichen Wahlen zu den Gemeindevertretungen finden am Freitag, dem 9. Oktober 2026, und am Samstag, dem 10. Oktober 2026, statt. Die Wähler entscheiden dabei über die Zusammensetzung der Gemeinde- und Stadtvertretungen. In Prag wird nicht nur die Vertretung der Hauptstadt Prag gewählt, sondern auch die Vertretungen der einzelnen Stadtbezirke.
Die Kommunalpolitik betrifft das tägliche Leben der Einwohner unmittelbar. Die örtlichen Vertretungen entscheiden beispielsweise über Verkehr, Parken, Schulen und Kindergärten, öffentliche Flächen, Bauprojekte oder die weitere Entwicklung einzelner Stadtbezirke.
Viele in Tschechien lebende ausländische Staatsangehörige wissen jedoch nicht, dass sie aktiv an den Kommunalwahlen teilnehmen können!
Welche ausländischen Staatsangehörigen dürfen bei den Kommunalwahlen wählen?
Nicht alle Ausländer sind bei den Kommunalwahlen wahlberechtigt. Wählen dürfen Bürger anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, sofern sie die gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen erfüllen.
Der Wähler muss:
- Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union sein;
- spätestens am zweiten Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben;
- am Wahltag einen registrierten Aufenthalt auf dem Gebiet der Tschechischen Republik haben, also über eine Daueraufenthaltserlaubnis oder eine Bescheinigung über den vorübergehenden Aufenthalt verfügen;
- die Eintragung in den Nachtrag zum Wählerverzeichnis beantragen.

Bei den deutschsprachigen Ländern ist zwischen Bürgern Deutschlands und Österreichs einerseits und Bürgern der Schweiz andererseits zu unterscheiden. Deutsche und österreichische Staatsangehörige sind Unionsbürger und können daher bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen an den Kommunalwahlen in Tschechien teilnehmen. Schweizer Staatsangehörige fallen hingegen nicht automatisch unter diese Berechtigung, da die Schweiz kein Mitgliedstaat der Europäischen Union ist. Bürger von Drittstaaten haben grundsätzlich leider kein Wahlrecht bei tschechischen Kommunalwahlen.
Eintragung in den Nachtrag zum Wählerverzeichnis
Der bloße Aufenthalt in Tschechien reicht nicht aus. Ein Bürger eines anderen EU-Mitgliedstaates muss für seine aktive Teilnahme an den bevorstehenden Kommunalwahlen die Eintragung in den sogenannten Nachtrag zum Wählerverzeichnis beantragen.
Der Antrag ist bei der Gemeindebehörde nach dem Ort des registrierten Aufenthalts zu stellen. In Prag, Brünn, Ostrava und einigen weiteren Statutarstädten ist in der Regel das Amt des jeweiligen Stadtbezirks oder Stadtteils zuständig.
Der Antrag kann gestellt werden:
- persönlich;
- über eine Datenbox;
- per E-Mail mit anerkannter elektronischer Signatur.
In einem schriftlichen Antrag sind Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Aufenthaltsadresse in Tschechien sowie die Angabe anzuführen, dass der Antragsteller die Eintragung in den Nachtrag zum Wählerverzeichnis beantragt.
Bei persönlicher Antragstellung muss der Antragsteller seine Identität, die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates sowie den registrierten Aufenthalt auf dem Gebiet der Tschechischen Republik nachweisen.
Welche Frist ist einzuhalten?
Die Eintragung kann jederzeit beantragt werden. Für die Teilnahme an den Kommunalwahlen im Oktober 2026 muss der Antrag jedoch spätestens am Mittwoch, dem 7. Oktober 2026, bis 16:00 Uhr gestellt werden.
Wir empfehlen, die Antragstellung nicht bis zum letzten Moment aufzuschieben. Sollte der Antrag unvollständig sein oder sollten Angaben ergänzt werden müssen, fordert die zuständige Gemeindebehörde den Antragsteller zur Berichtigung oder Ergänzung auf.
Muss die Eintragung vor jeder Wahl erneut beantragt werden?
Nein. Sobald Sie als EU-Bürger ordnungsgemäß in den Nachtrag zum Wählerverzeichnis eingetragen sind, bleiben Sie dort geführt, solange Sie die festgelegten Voraussetzungen erfüllen oder selbst die Streichung beantragen.
Wenn Sie in eine andere Gemeinde innerhalb Tschechiens umziehen, werden Sie automatisch im Wählerverzeichnis der neuen Gemeinde geführt. Dennoch empfehlen wir, nach einer Änderung des registrierten Aufenthalts die Eintragung bei der Gemeindebehörde nach dem neuen Aufenthaltsort zu überprüfen, insbesondere wenn ein Wahltermin bevorsteht.
Wo können EU-Bürger wählen?
Ein EU-Bürger wählt in der Gemeinde, in der er seinen registrierten Aufenthalt hat.
In Prag können wahlberechtigte Personen sowohl an den Wahlen zur Vertretung der Hauptstadt Prag als auch an den Wahlen zur Vertretung des jeweiligen Stadtbezirks teilnehmen. Ein ähnlicher Grundsatz gilt auch in anderen territorial gegliederten Statutarstädten.

Können EU-Bürger auch kandidieren?
Ja. Bürger anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union können bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen nicht nur wählen, sondern auch für die Gemeindevertretung kandidieren.
Der Kandidat muss insbesondere spätestens am zweiten Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, über einen registrierten Aufenthalt auf dem Gebiet Tschechiens verfügen und weitere gesetzliche Voraussetzungen der Wählbarkeit erfüllen.
Für eine Kandidatur gelten eigenständige formale Anforderungen und Fristen. Die Kandidatenliste für die Kommunalwahlen im Jahr 2026 muss der zuständigen Registrierungsbehörde spätestens am 4. August 2026 bis 16:00 Uhr zugestellt werden.
Interessenten an einer Kandidatur empfehlen wir daher, die Vorbereitung rechtzeitig in Angriff zu nehmen.
Kurze Zusammenfassung der wichtigsten Punkte unseres Artikels
Bürger anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit registriertem Aufenthalt in Tschechien können unter den gesetzlich festgelegten Voraussetzungen an den Kommunalwahlen teilnehmen.
Die wichtigsten Informationen:
- Die Kommunalwahlen finden am 9. und 10. Oktober 2026 statt.
- Wählen dürfen beispielsweise deutsche oder österreichische Staatsangehörige mit registriertem Aufenthalt in Tschechien.
- Die Eintragung in den Nachtrag zum Wählerverzeichnis erfolgt nicht automatisch.
- Der Antrag muss spätestens am 7. Oktober 2026 bis 16:00 Uhr gestellt werden.
- EU-Bürger können bei Erfüllung weiterer Voraussetzungen auch kandidieren.
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JUDr. Jiří Janoušek | Rechtsanwalt


