BEDINGUNGEN FÜR DIE ERBRINGUNG VON RECHTSDIENSTLEISTUNGEN

Diese Bedingungen regeln die grundlegenden Voraussetzungen, unter denen JUDr. Jiří Janoušek, Rechtsanwalt, sowie dauerhaft mit ihm zusammenarbeitende Rechtsanwälte Rechtsdienstleistungen für Mandanten erbringen. Die Erbringung der Rechtsdienstleistungen erfolgt im Einklang mit der geltenden Rechtsordnung, insbesondere mit den Vorschriften über die Ausübung der Rechtsanwaltschaft, den berufs- und standesrechtlichen Vorschriften sowie den Vorschriften zum Schutz der Rechtsanwaltschaft.

1. RECHTLICHER RAHMEN DER LEISTUNGSERBRINGUNG

JUDr. Jiří Janoušek ist ein in dem von der Tschechischen Rechtsanwaltskammer geführten Verzeichnis der Rechtsanwälte eingetragener Rechtsanwalt und unterliegt bei der Ausübung der Rechtsanwaltschaft deren Aufsichts- und Disziplinargewalt.

Die Rechtsanwälte, die sich als dauerhaft zusammenarbeitende Rechtsanwälte an der Erbringung von Rechtsdienstleistungen beteiligen, sind ebenfalls in dem von der Tschechischen Rechtsanwaltskammer geführten Verzeichnis der Rechtsanwälte eingetragen und unterliegen deren Aufsichts- und Disziplinargewalt. Eine Liste dieser Rechtsanwälte ist auf unserer Website unter der Rubrik „UNSER TEAM“ verfügbar.

Die Erbringung von Rechtsdienstleistungen unterliegt der Rechtsordnung der Tschechischen Republik. Den grundlegenden rechtlichen Rahmen für die Ausübung der Rechtsanwaltschaft bilden insbesondere das tschechische Gesetz Nr. 85/1996 Slg. über die Rechtsanwaltschaft, die von der Tschechischen Rechtsanwaltskammer erlassenen berufs- und standesrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Ethikkodex, sowie die Vorschriften zum Schutz des Mandanten als Verbraucher, insbesondere das tschechische Gesetz Nr. 634/1992 Slg. über den Verbraucherschutz.

2. VERTRAGLICH VEREINBARTE VERGÜTUNG FÜR RECHTSDIENSTLEISTUNGEN

Die Rechtsdienstleistungen werden gegen eine vertraglich vereinbarte Vergütung erbracht, deren Höhe beziehungsweise deren Berechnungsweise stets auf einer vorherigen Vereinbarung zwischen dem Rechtsanwalt und dem Mandanten beruht. Die konkrete Höhe der Vergütung wird individuell festgelegt und richtet sich insbesondere nach der Art, dem Umfang, dem erforderlichen Zeitaufwand und der fachlichen Komplexität der zu erbringenden Rechtsdienstleistungen.

Wurde die Vergütung nicht individuell vereinbart, richtet sie sich nach den einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere nach der Verordnung Nr. 177/1996 Slg. über die Vergütung der Rechtsanwälte und den Ersatz ihrer Auslagen, dem Rechtsanwaltstarif.

Neben der Vergütung für die Rechtsdienstleistungen hat der Rechtsanwalt Anspruch auf Ersatz der im Zusammenhang mit der Erbringung der Rechtsdienstleistungen zweckmäßig aufgewendeten Auslagen. Hierzu können insbesondere Gerichts- und Verwaltungsgebühren, Reisekosten, Porto, die Kosten von Sachverständigengutachten, Übersetzungen oder vergleichbare Aufwendungen gehören, sofern diese nicht unmittelbar durch den Mandanten beglichen werden.

Vor Beginn der Erbringung der Rechtsdienstleistungen ist der Rechtsanwalt berechtigt, einen Vorschuss auf die Rechtsdienstleistungen zu verlangen. Dieser wird bei der nachfolgenden Rechnungsstellung auf die tatsächlich erbrachten Rechtsdienstleistungen angerechnet.

Wir weisen darauf hin, dass die nicht fristgerechte und vollständige Begleichung einer für erbrachte Rechtsdienstleistungen ausgestellten Rechnung zur Beendigung der Erbringung der Rechtsdienstleistungen, zur Kündigung des Vertrages über die Erbringung von Rechtsdienstleistungen wegen Vertrauensverlustes sowie zur Beitreibung des ausstehenden Betrages führen kann.

3. GESETZLICHE VERSCHWIEGENHEITSPFLICHT

Das Vertrauen zwischen dem Rechtsanwalt und dem Mandanten ist eine grundlegende Voraussetzung für die Erbringung von Rechtsdienstleistungen.

Der Rechtsanwalt unterliegt hinsichtlich sämtlicher Tatsachen, von denen er im Zusammenhang mit der Erbringung von Rechtsdienstleistungen Kenntnis erlangt, der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. Die Verschwiegenheitspflicht gilt ebenfalls für die Beschäftigten des Rechtsanwalts sowie für weitere Personen, die an der Erbringung der Rechtsdienstleistungen beteiligt sind.

Der Rechtsanwalt kann von der Verschwiegenheitspflicht ausschließlich durch den Mandanten und nach dessen Tod beziehungsweise Erlöschen durch dessen Rechtsnachfolger entbunden werden. Die Entbindung des Rechtsanwalts von der Verschwiegenheitspflicht durch den Mandanten oder durch einen oder mehrere seiner Rechtsnachfolger bedarf der Schriftform und muss an den Rechtsanwalt gerichtet sein.

Der Rechtsanwalt ist an die Verschwiegenheitspflicht nicht gebunden, soweit dies in einem Verfahren vor einem Gericht oder einer anderen Behörde erforderlich ist und Gegenstand des Verfahrens eine Streitigkeit zwischen ihm und dem Mandanten oder dessen Rechtsnachfolger ist.

4. GESCHÄFTSZEITEN UND ERREICHBARKEIT

Die Geschäftszeiten der Kanzlei sind an Werktagen von Montag bis Freitag jeweils von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr.

Persönliche Beratungsgespräche in den Kanzleiräumen sowie Online-Besprechungen sind nach vorheriger telefonischer oder schriftlicher Vereinbarung per E-Mail möglich.

Außerhalb der Geschäftszeiten, an Wochenenden und an gesetzlichen Feiertagen werden Rechtsdienstleistungen ausschließlich aufgrund einer vorherigen ausdrücklichen Vereinbarung mit dem Mandanten erbracht.

5. ABSCHLUSS EINES VERTRAGES ÜBER DIE ERBRINGUNG VON RECHTSDIENSTLEISTUNGEN

Ein Vertrag über die Erbringung von Rechtsdienstleistungen kann persönlich in den Kanzleiräumen, schriftlich, einschließlich per E-Mail oder über ein elektronisches Datenpostfach, oder mittels eines anderen Fernkommunikationsmittels abgeschlossen werden. Zur Erfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtungen ist der Rechtsanwalt berechtigt, die Identität des Mandanten in geeigneter Weise zu überprüfen.

Ist der Mandant Verbraucher und wird der Vertrag über die Erbringung von Rechtsdienstleistungen im Fernabsatz oder außerhalb der Geschäftsräume des Rechtsanwalts geschlossen, ist der Mandant berechtigt, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach dessen Abschluss ohne Angabe von Gründen zu widerrufen, sofern die Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmen.

Verlangt der Mandant ausdrücklich, dass mit der Erbringung der Rechtsdienstleistungen bereits vor Ablauf dieser Frist begonnen wird, nimmt er zur Kenntnis, dass er im Falle eines Widerrufs verpflichtet sein kann, einen anteiligen Teil der Vergütung für die bis zum Zeitpunkt des Widerrufs erbrachten Rechtsdienstleistungen zu entrichten.

6. AUßERGERICHTLICHE BEILEGUNG VON VERBRAUCHERSTREITIGKEITEN (ADR)

Ist der Mandant eine natürliche Person und schließt er den Vertrag über die Erbringung von Rechtsdienstleistungen außerhalb seiner gewerblichen Tätigkeit oder außerhalb der selbständigen Ausübung seines Berufes ab, gilt er als Verbraucher.

Im Einklang mit den Voraussetzungen des tschechischen Gesetzes Nr. 634/1992 Slg. über den Verbraucherschutz informieren wir Mandanten, die Verbraucher sind, darüber, dass die für die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten zwischen einem Rechtsanwalt und einem Mandanten als Verbraucher aus einem Vertrag über die Erbringung von Rechtsdienstleistungen sachlich zuständige Stelle die Tschechische Rechtsanwaltskammer ist, die hierbei als Vermittlerin tätig wird.

Kontaktdaten:

Tschechische Rechtsanwaltskammer

Národní 16

110 00 Prag 1

E-Mail: epodatelna@cak.cz

ID des elektronischen Datenpostfachs: n69admd

Website: www.cak.cz

Das Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung einer Verbraucherstreitigkeit wird auf Antrag des Mandanten als Verbraucher eingeleitet, sofern die Streitigkeit zuvor nicht unmittelbar mit dem Rechtsanwalt beigelegt werden konnte.

Der Antrag kann bei der Tschechischen Rechtsanwaltskammer spätestens innerhalb eines Jahres nach dem Tag gestellt werden, an dem der Mandant als Verbraucher das den Gegenstand der Streitigkeit bildende Recht erstmals gegenüber dem Rechtsanwalt geltend gemacht hat.

Das Verfahren ist unentgeltlich. Die durchschnittliche Dauer der Beilegung einer Verbraucherstreitigkeit beträgt 45 Tage.

Auf der Website der Tschechischen Rechtsanwaltskammer steht ein Formular für den Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur außergerichtlichen Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten zum Herunterladen zur Verfügung. Das Formular sowie weitere Informationen zur außergerichtlichen Streitbeilegung sind unter folgender Adresse abrufbar:

https://www.cak.cz/pro-verejnost-detail?section=pro-media

7. BERUFSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG

JUDr. Jiří Janoušek, Rechtsanwalt, verfügt über eine Berufshaftpflichtversicherung für Schäden, die im Zusammenhang mit der Ausübung der Rechtsanwaltschaft verursacht werden, und zwar in dem Umfang und unter den Voraussetzungen, die durch die gesetzlichen und berufsrechtlichen Vorschriften festgelegt sind.

Auch die dauerhaft zusammenarbeitenden Rechtsanwälte, die an der Erbringung von Rechtsdienstleistungen für Mandanten beteiligt sind, sind im Umfang der von ihnen erbrachten Rechtsdienstleistungen und im Einklang mit den gesetzlichen und berufsrechtlichen Vorschriften entsprechend versichert.

Eine Liste der dauerhaft zusammenarbeitenden Rechtsanwälte ist auf der Website www.janousekadvokat.cz unter der Rubrik „UNSER TEAM“ verfügbar.

8. EINSATZ VON WERKZEUGEN DER KÜNSTLICHEN INTELLIGENZ (KI)

Bei der Erbringung von Rechtsdienstleistungen können Werkzeuge der künstlichen Intelligenz („KI-Werkzeuge“) eingesetzt werden. Der Einsatz dieser Werkzeuge erfolgt unter ordnungsgemäßer Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Pflichten des Rechtsanwalts, insbesondere der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht.

Im Einklang mit der Erklärung der Tschechischen Rechtsanwaltskammer aus der Sitzung ihres Vorstandes vom 11. und 12. September 2023 erklärt der Mandant als Auftraggeber ausdrücklich, dass ihm bekannt ist, dass KI-Werkzeuge unvorhersehbar funktionieren können, und stimmt dem Einsatz von KI-Werkzeugen bei der Erbringung von Rechtsdienstleistungen ausdrücklich unter der Voraussetzung zu, dass die KI die in das jeweilige Werkzeug eingegebenen Informationen, wenn auch in anonymisierter Form, mit nicht näher bestimmten ähnlichen Systemen teilen kann.

Der Mandant ist ferner darüber informiert und erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass zur administrativen Bearbeitung der Mandatsakte, insbesondere zur Dokumentation und Ablage seiner Weisungen im Zusammenhang mit der jeweiligen Angelegenheit, auch KI-gestützte Anwendungen eingesetzt werden können. Auf diese Weise kann beispielsweise eine Aufzeichnung der Weisungen des Mandanten in Textform transkribiert und anschließend in der betreffenden Mandatsakte gespeichert werden.